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Beglaubigte Übersetzungen

Für Unternehmen übernehmen wir beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die in offiziellen oder rechtlichen Angelegenheiten bei Behörden und Gerichten vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie: Wir arbeiten ausschließlich für Firmenkunden. Übersetzungen für Privatpersonen, etwa von Zeugnissen oder Personenstandsurkunden, bieten wir nicht an.

Was wir übersetzen

  • Handelsregisterauszüge
  • Verträge
  • Gerichtsunterlagen
  • Quartalsberichte
  • Jahresabschlüsse

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung, offiziell bestätigte Übersetzung genannt, wird von einem vereidigten oder allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt. Mit Stempel und Unterschrift bestätigt er, dass die Übersetzung mit dem Ausgangstext übereinstimmt. Die amtliche Bezeichnung für diesen Vermerk lautet „Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk“.

Apostille und Legalisation

Soll ein Dokument im Ausland verwendet werden, verlangt die empfangende Stelle oft zusätzlich eine Bestätigung seiner Echtheit. Dafür gibt es zwei Verfahren:

  • Apostille: Gehören beide Staaten dem Haager Übereinkommen an, genügt eine Bestätigung durch die zuständige Behörde im Ausstellungsland.
  • Legalisation: Für alle anderen Staaten ist eine Vorbeglaubigung im Ausstellungsland und anschließend die Legalisation durch die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes nötig. Das dauert deutlich länger.

Welche Staaten dem Haager Übereinkommen angehören, steht auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Angebot anfragen

Schicken Sie uns die Dokumente per E-Mail und nennen Sie uns die gewünschte Sprache und den Zweck der Übersetzung. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.