Vertraulichkeit und
Verschwiegenheit
Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben bei ihrer Arbeit oft Zugang zu Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Daher gehört die vertrauliche Behandlung sensibler Informationen zum Berufsethos der Dolmetscher. Die Berufsverbände der Dolmetscher und Übersetzer haben in der Regel ethische Grundsätze für die Ausübung des Dolmetscherberufs (auch Berufs- oder Ehrenkodex genannt) verabschiedet.
Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität, Genauigkeit und Treue
Dies sind die drei wichtigsten Elemente der Berufsethik der Dolmetscherinnen und Dolmetscher:
- Vertraulichkeit: Dolmetscher sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der Informationen zu wahren, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten. Sie dürfen keine persönlichen oder vertraulichen Informationen weitergeben.
- Unparteilichkeit und Neutralität: Dolmetscher müssen bei ihrer Arbeit unparteiisch und neutral sein. Das bedeutet, dass sie keine persönlichen Meinungen oder Vorlieben in ihre Verdolmetschung einfließen lassen und alle Parteien gleichermaßen und objektiv unterstützen.
- Genauigkeit und Treue: Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind verpflichtet, Informationen so genau wie möglich zu übertragen. Sie dürfen nichts hinzufügen oder weglassen und keine Meinungen oder Werturteile äußern.
Nichtöffentliche Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen oder Informationen, die öffentlich zugänglich sind, ist es selbstverständlich nicht sinnvoll die Dolmetscherinnen und Dolmetscher auf Verschwiegenheit zu verpflichten. Vertraulichkeit/Verschwiegenheit wird erst bei nichtöffentlichen Veranstaltungen relevant. Hier einige Beispiele für nichtöffentliche Veranstaltungen, deren Inhalte vertraulich zu behandeln sind:
- Aufsichtsratssitzungen, Vorstandssitzungen, Sitzungen des Europäischen Betriebsrats und anderer Gremien
- Verhandlungen wie Schiedsgerichtsverfahren, Fusionsverhandlungen, Preisverhandlungen oder politische Verhandlungen
- Interne Firmenveranstaltungen (Kick-off-Veranstaltungen, Schulungen, Betriebsversammlungen)
- Staats- und Regierungsbesuche, Gipfeltreffen
- Mitgliederversammlungen von Genossenschaften, Vereinen und Verbänden, Parteitage
Vertraulichkeits-, Geheimhaltungs- oder Verschwiegenheitsvereinbarungen
Für die oben genannten Veranstaltungsformate werden häufig Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den Dolmetscherinnen und Dolmetschern abgeschlossen. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung, auch Geheimhaltungsvereinbarung (engl.: NDA, Non-Disclosure Agreement) oder Verschwiegenheitsvereinbarung genannt, ist ein Rechtsdokument, das dazu dient, vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Vertraulichkeitsvereinbarungen enthalten in der Regel Bestimmungen zu diesen Punkten:
- Die Parteien: In der Vereinbarung wird festgelegt, welche Parteien von der Vereinbarung betroffen sind. Dies können Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten, Investoren oder andere Personen oder Organisationen sein.
- Definition vertraulicher Informationen: Die Vereinbarung enthält eine klare Definition der Informationen, die als vertraulich gelten. Dazu können Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundenlisten, Finanzinformationen oder andere sensible Daten gehören.
- Pflichten der Parteien: Die Vereinbarung legt die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Parteien fest. In der Regel verpflichtet sich eine Partei, die vertraulichen Informationen nicht offen zu legen, weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen.
- Dauer der Vertraulichkeit: Die Vereinbarung legt fest, wie lange die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten. Dies kann für einen bestimmten Zeitraum oder bis zu einem bestimmten Ereignis (z.B. Beendigung einer Geschäftsbeziehung) sein.
- Ausnahmen: In einigen Fällen gibt es Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht. Diese Ausnahmen werden ebenfalls in der Vereinbarung aufgeführt. Beispielsweise sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, in der Regel von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen.
- Konsequenzen bei Verletzung: Die Vereinbarung legt die möglichen rechtlichen Konsequenzen für den Fall fest, dass eine Partei gegen die Geheimhaltungsvereinbarung verstößt. Diese können Schadenersatz, Unterlassungsansprüche und andere Maßnahmen umfassen.
Bei SIMCONSULT brauchen Sie sich um die vertrauliche Behandlung Ihrer Dokumente keine Sorgen zu machen. Vertraulichkeit gehört nicht nur zum Berufsethos der Dolmetscherinnen und Dolmetscher, sondern ist auch Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge.
Wir schließen mit allen Dolmetscherinnen und Dolmetschern Vertraulichkeitsvereinbarungen ab. Auf Wunsch schließen wir auch gerne entsprechende Vereinbarungen mit unseren Kundinnen und Kunden ab.
Haben Sie weitere Fragen zur vertraulichen Behandlung von Informationen durch Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder wünschen Sie ein Angebot? Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!
Simultandolmetschen: Mit Kabine, Personenführungsanlage oder geflüstert
Simultandolmetscher übertragen Wortbeiträge fast gleichzeitig von einer Sprache in eine andere Sprache. Dafür müssen die Dolmetscher und Dolmetscherinnen gleichzeitig das gesprochene Wort hören und verstehen sowie ohne Verzögerung in die Zielsprache übertragen. Diese anspruchsvolle Aufgabe erledigen die Dolmetscher und Dolmetscherinnen technisch mithilfe von Dolmetscher-Kabinen, Personenführungsanlagen oder einfach „geflüstert“.
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