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Honorare der Dolmetscher

 

Bei der ersten Zusammenarbeit mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern fragen neue Kundinnen und Kunden oft nach Stundensätzen. Professionelle Konferenzdolmetscherinnen und Konferenzdolmetscher erhalten jedoch keine Stundensätze, sondern Tageshonorare, mit denen das Dolmetschen während einer Veranstaltung und die inhaltliche Vorbereitung der Veranstaltung abgegolten werden.

 

Beim Simultandolmetschen umfasst ein Tageshonorar in der Regel eine Präsenzzeit der Dolmetscher von 8 Stunden und eine reine Dolmetschzeit im Zweierteam von 6 Stunden. Die Höhe des Tageshonorars variiert je nach Sprache, Thema und Vorbereitungszeit.

 

Dauert eine Veranstaltung länger als die im Tageshonorar enthaltene Anwesenheits- und Dolmetschzeit, erhalten die Dolmetscher ein Überstundenhonorar. Da das Simultandolmetschen höchste Konzentration erfordert, kann die Arbeitszeit auch durch Zahlung von Überstundenhonoraren nicht beliebig verlängert werden. Gegebenenfalls muss statt eines Zweierteams ein Dreier- oder sogar ein Viererteam eingesetzt werden.

 

Die Gesamtkosten für ein Dolmetscher-Team können sich aus folgenden weiteren Honorarkomponenten zusammensetzen.

 

Berufswohnsitz der Dolmetscherinnen und Dolmetscher

Jeder Konferenzdolmetscher hat genau einen so genannten Berufswohnsitz, der nicht mit seinem Wohnort übereinstimmen muss. Für Einsätze an diesem Berufswohnsitz berechnet der jeweilige Dolmetscher keine An- und Abreisekosten. Im Sprachgebrauch der Dolmetscher spricht man von einem local, also einem lokalen oder ortsässigen Dolmetscher.

 

Stehen für eine Veranstaltung keine lokalen (ortsansässigen) Dolmetscherinnen und Dolmetscher zur Verfügung, müssen Dolmetscherinnen und Dolmetscher von außerhalb anreisen. Die Gründe dafür können vielfältig sein:

 

  • Es handelt sich um seltene Sprachen, die von den Dolmetscherinnen und Dolmetschern am Veranstaltungsort nicht abgedeckt werden.
  • Das Thema der Veranstaltung ist sehr speziell (z.B. medizinische Themen wie Zahnmedizin).
  • Am Tag der Veranstaltung finden viele andere Veranstaltungen statt, so dass alle lokalen Dolmetscherinnen und Dolmetscher bereits anderweitig ausgebucht sind.

 

Tagegeld (per diem)

Bei Einsätzen außerhalb des Berufswohnsitzes erhalten die Dolmetscher ein Tagegeld. Das Tagegeld dient zur Deckung der Auslagen, die dem Dolmetscher dadurch entstehen, dass er aus beruflichen Gründen außerhalb seines Berufswohnsitzes tätig wird (Verpflegungsmehraufwand).

 

Anreise- und Abreisekosten

Ist der Einsatzort des Dolmetschers so weit von seinem Berufswohnsitz entfernt, dass eine An- oder Abreise am Veranstaltungstag nicht möglich ist, muss der Dolmetscher am Tag vor der Veranstaltung anreisen bzw. am Tag nach der Veranstaltung abreisen. Hierfür erhält der Dolmetscher ein sogenanntes An- bzw. Abreisehonorar. Die Höhe dieses An- bzw. Abreisehonorars richtet sich nach der Entfernung und der Reisezeit des Dolmetschers.

 

Die Reisekosten der Dolmetscher werden entweder pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand (Kilometergeld, Bahn- oder Flugticket) abgerechnet.

 

Übernachtungsgeld (per noctem)

Für eine Übernachtung erhalten die Dolmetscher ein Übernachtungsgeld. Übernachtungen können notwendig werden, weil ein Dolmetscher am Tag vor einer Veranstaltung anreisen oder am Tag nach einer Veranstaltung abreisen muss. Bei mehrtägigen Veranstaltungen können auch Übernachtungen zwischen den Veranstaltungstagen notwendig werden.

 

Beim Übernachtungsgeld wird zwischen dem so genannten „vollen Übernachtungsgeld“ und dem „reduzierten Übernachtungsgeld“ unterschieden:

 

  • Beim vollen Übernachtungsgeld zahlt der Dolmetscher die Übernachtungskosten (z.B. für ein Hotel) und seine Spesen aus dem Übernachtungsgeld.
  • Beim reduzierten Übernachtungsgeld werden die tatsächlich entstandenen Kosten für die Übernachtung in Rechnung gestellt oder dem Dolmetscher wird eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Bei größeren Veranstaltungen in Hotels haben die Organisatoren oft Zimmerkontingente, aus denen die Dolmetscher dann ein Zimmer erhalten. Das reduzierte Übernachtungsgeld deckt dann nur die durch die Übernachtung entstandenen Kosten des Dolmetschers (z.B. für ein Abendessen), aber nicht die Übernachtung selbst.

 

Stehtage

Ein Stehtag ist ein Tag, an dem sich ein auswärtiger Dolmetscher am Veranstaltungsort aufhält, aber nicht dolmetscht. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Bei einer dreitägigen Veranstaltung wird am ersten und dritten Tag ein auswärtiger Dolmetscher benötigt, am zweiten Tag der Veranstaltung jedoch nicht. In diesem Fall kann es wirtschaftlich sinnvoller (und nachhaltiger) sein, dass dieser Dolmetscher nicht ab- und wieder anreist, sondern am Veranstaltungsort bleibt. Für den Tag vor Ort, an dem ein Dolmetscher nicht dolmetscht, erhält er ein sogenanntes Stehtaghonorar.

 

Honorar für die Einräumung von Nutzungsrechten

Das Urheberrecht an der Verdolmetschung liegt bei den Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Sollte die Verdolmetschung aufgezeichnet oder anderweitig genutzt werden (z.B. Streaming), müssen die DolmetscherInnen ein Nutzungsrecht dafür einräumen.

Für die Einräumung von Nutzungsrechten an der Verdolmetschung erhalten die DolmetscherInnen ein zusätzliches Honorar pro Tag und DolmetscherIn. Die Höhe dieses zusätzlichen Honorars richtet sich nach der Art der Nutzung (Streaming oder Aufzeichnung). Das Honorar für die Einräumung von Nutzungsrechten an der Aufzeichnung einer Verdolmetschung wird als Aufzeichnungshonorar bezeichnet.

 

Remote-Aufschlag

Mit der Corona-Pandemie hat die Verbreitung von hybriden und virtuellen Veranstaltungen stark zugenommen. Bei hybriden oder virtuellen Veranstaltungen stehen die Dolmetscherinnen und Dolmetscher oft vor der Herausforderung, zugeschaltete Rednerinnen und Redner mit schlechter Audioqualität zu dolmetschen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher und wird daher mit einem sogenannten Remote-Zuschlag vergütet.

 

Da sich die Kosten für ein Dolmetscher-Team aus allen oben genannten Elementen zusammensetzen können, können sie von Veranstaltung zu Veranstaltung stark variieren. Bei SIMCONSULT werden daher alle Angebote individuell kalkuliert.

 

Haben Sie Fragen zu den Kosten eines Dolmetscher-Teams oder benötigen Sie ein Angebot? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

 

Weiterführende Links:


 

Simultandolmetschen: Mit Kabine, Personenführungsanlage oder geflüstert

Simultandolmetscher übertragen Wortbeiträge fast gleichzeitig von einer Sprache in eine andere Sprache. Dafür müssen die Dolmetscher und Dolmetscherinnen gleichzeitig das gesprochene Wort hören und verstehen sowie ohne Verzögerung in die Zielsprache übertragen. Diese anspruchsvolle Aufgabe erledigen die Dolmetscher und Dolmetscherinnen technisch mithilfe von Dolmetscher-Kabinen, Personenführungsanlagen oder einfach „geflüstert“.

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