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Urheberrecht

der Dolmetscher

Zweck des Urheberrechts ist der Schutz des Schöpfers (Urhebers) und seines Werkes. Das Urheberrecht soll sicherstellen, dass der Urheber eines Werkes entlohnt wird, wenn Dritte seine Werke (z.B. Bilder, Texte, Musik oder auch eine Verdolmetschung) nutzen. Ein Urheber hat das Urheberrecht und das Verwertungsrecht an seinem Werk.

 

Unterschied zwischen Verwertungsrecht und Nutzungsrecht

Das Verwertungsrecht ist das ausschließliche Recht des Urhebers, sein Werk zu verbreiten, zu vervielfältigen oder öffentlich wiederzugeben. Zum Verwertungsrecht gehört auch das Recht der öffentlichen Wiedergabe (Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht) etc.

 

Ein Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber des Nutzungsrechts, ein Werk in der erlaubten Weise zu nutzen. Ein einfaches Nutzungsrecht schließt die Nutzung durch andere Nutzungsberechtigte nicht aus. Dazu wäre ein ausschließliches Nutzungsrecht erforderlich. Ein Nutzungsrecht kann räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden.

 

Das Urheberrecht und das Verwertungsrecht an einem Werk sind nicht übertragbar, sie stehen dem Urheber (Schöpfer) zu. Der Inhaber des Urheber- und Verwertungsrechts kann jedoch ein Nutzungsrecht an einem Werk einräumen. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist das Recht eines Dritten.

 

Sprachwerke

Sprachwerke können nicht nur schriftliche Werke sein (Belletristik, Lyrik, Drehbücher, Liedtexte, wissenschaftliche Texte, Gebrauchsanweisungen), sondern auch mündliche Formen haben wie Reden, Vorträge oder auch Dolmetscherleistungen.

 

Der Redner bei einer internationalen Veranstaltung ist der Schöpfer seiner Rede (eines Sprachwerks). Die Verdolmetschung gilt als Bearbeitung dieses Sprachwerkes und damit als persönliche geistige Schöpfung des Dolmetschers. Daher stehen dem Dolmetscher die Urheber- und Verwertungsrechte an der Verdolmetschung zu. Wird eine Nutzung der Verdolmetschung gewünscht, muss der Dolmetscher ein entsprechendes Nutzungsrecht (Lizenz) einräumen.

 

Mögliche Nutzungen einer Verdolmetschung:

In der Praxis sind zwei Arten der Nutzung einer Verdolmetschung üblich, die manchmal auch kombiniert werden:

 

  • Aufzeichnung: Die Gründe für die Aufzeichnung einer Verdolmetschung können vielfältig sein - sei es, um die Verdolmetschung später zu veröffentlichen (z.B. auf der eigenen Website) oder um sie im Intranet zu nutzen (z.B. bei Schulungen oder sogenannten Townhall Meetings in großen Unternehmen).

    In der Marktforschung ist es üblich, die Verdolmetschung aufzuzeichnen, um die Antworten der Befragten in den Wochen nach den Einzel- oder Gruppeninterviews auswerten zu können.

    Manchmal besteht auch einfach der Wunsch, die Inhalte einer Veranstaltung zu archivieren.
     
  • Streaming: Streaming ermöglicht es Menschen auf der ganzen Welt, unabhängig von ihrem physischen Standort, an der Veranstaltung teilzunehmen. Dies kann die Reichweite enorm erhöhen.

    Streaming ermöglicht auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen körperlichen Einschränkungen die Teilnahme an Veranstaltungen, die sie sonst nicht besuchen könnten.

    Streaming kann die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung reduzieren, die normalerweise mit der Teilnahme an internationalen Veranstaltungen verbunden sind.

 

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu den Nutzungsrechten der Verdolmetschung und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

 

Weiterführende Links:


 

Simultandolmetschen: Mit Kabine, Personenführungsanlage oder geflüstert

Simultandolmetscher übertragen Wortbeiträge fast gleichzeitig von einer Sprache in eine andere Sprache. Dafür müssen die Dolmetscher und Dolmetscherinnen gleichzeitig das gesprochene Wort hören und verstehen sowie ohne Verzögerung in die Zielsprache übertragen. Diese anspruchsvolle Aufgabe erledigen die Dolmetscher und Dolmetscherinnen technisch mithilfe von Dolmetscher-Kabinen, Personenführungsanlagen oder einfach „geflüstert“.

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